Infos

Zum Routenplaner…

ANFAHRT:

Unseren Nachbarn zu liebe bitten wir unsere Gäste GRUNDSÄTZLICH nicht die Neumäuerstraße mit dem PKW zu befahren, auch weil sich direkt an unserem Gebäude keine Parkmöglichkeiten befinden. Statt dessen bitte, von der B14/ B19 kommend, auf der Höhe des Friedhofs in die Salinenstraße und dann Zweite rechts in die Spitalmühlenstraße abbiegen. Das Auto auf dem öffentlichen Parkplatz links der Straße abstellen, der Straße weiter folgen und links über die große Holzbrücke ins Glück marschieren (Fußweg unter einer Minute)!

ÖFFNUNGSZEITEN:

Am Abend sind die Öffnungszeiten von der jeweiligen Veranstaltung abhängig.

Getränkekarte:

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Hausordnung:

Mit Betreten des SCHWERPUNKT GLUECK Schwäbisch Hall erkennen Sie die Hausordnung vollständig im rechtlichen Sinne an. Falls Sie nicht vollständig mit der Hausordnung einverstanden sind, bitten wir Sie dem SCHWERPUNKT GLUECK fernzubleiben.
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Besuches unserer Räumlichkeiten bitten wir Sie folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

1.
Den Anweisungen des Personals ist immer unverzüglich, ohne Diskussion und unbedingt Folge zu leisten.

2.
Der Einlass kann verwehrt werden falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den Veranstaltungsbetrieb aufweist. Dazu können beispielsweise unter anderem folgende Personen gezählt werden: Stark angetrunkene / alkoholisierte Personen. Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen. Personen die bereits Hausverbot haben. Personen die mehr als unpassend gekleidet sind.
Gäste die Unruhe stiften, unflätig werden, sich gewalttätig oder sonst wie ehrverletzend benehmen, Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird auf Grundlage des Hausrechts durchgesetzt und beinhaltet ein sofortiges entfernen der Person aus den Räumlichkeiten des SCHWERPUNKT GLUECK Schwäbisch Hall, bei Bedarf auch mit Hilfe der Polizei. Das Hausverbot wird in der Regel mündlich ausgesprochen und bei besonders schweren Fällen per Einschreiben auch schriftlich mitgeteilt. Grobe Verstöße wie z.B. Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet und die Person wird für den verursachten Schaden unter Zuhilfenahme der Strafverfolgungsbehörden haftbar gemacht.

3.
Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt.

4.
Im SCHWERPUNKT GLUECK werden Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Eintritt erklären Sie erst einmal grundsätzlich ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen auf unserer Webseite www.schwerpunkt-glueck.de. Das Copyright aller Aufnahmen innerhalb des SCHWERPUNKT GLUECK sowie unmittelbar davor liegt bei der Betreiberin des SCHWERPUNKT GLUECKS. Eine weitere Verbreitung ist generell untersagt und ist nur in enger Abstimmung mit den Copyrightinhabern sowie den abgebildeten Personen erlaubt. Falls sie im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, teilen sie dies bitte umgehend bei Kenntnis dem Fotografen oder dem Personal mit. Die Bilder werden dann zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht. Falls sie die Bilder erst später bei uns auf dem Internetauftritt www.schwerpunkt-glueck.de entdecken und Sie ausnahmsweise nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte per Email mit der genauen Angabe, welches Bild von ihnen beanstandet wird. Für uns ist es als Schutz vor unberechtigten Löschanfragen unabdingbar, dass wir Sie als abgebildete Person identifizieren können. Schicken Sie uns bitte deshalb eine geschwärzte Kopie der Vorderseite ihres Personalausweises per Email. Für uns ist nur das Passfoto wichtig, alle anderen Daten, wie Name, Adresse, etc. sollten durch sie geschwärzt werden. Allerdings sollte für uns klar erkennbar sein, dass es sich um ein amtliches Dokument und nicht um eine Fälschung handelt. Natürlich steht es ihnen frei, sich persönlich bei uns während der Öffnungszeiten zu melden, damit wir nach einer Sichtprüfung ihrer Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Löschung des Bildes ermöglichen können.

6.
Der Besucher verpflichtet sich, das gesondert ausgehängte Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist unser Personal verpflichtet, Ausweiskontrollen durchzuführen um unsere Gäste auf Volljährigkeit zu überprüfen. Ein Personalausweis ist immer mitzuführen.

7.
Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strikt verboten. Zur Kontrolle können stichprobenartige Durchsuchungen am Körper, der Kleidung und Taschen vom Personal gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Dies geschieht nur bei wirklich begründetem Verdacht. Bei Waffenbesitz erfolgt sofortiges Hausverbot.

8.
Im Brandfall sind die beschilderten Notausgänge zu benutzen.

9.
Auf den zum SCHWERPUNKT GLUECK gehörenden Flächen, einschließlich des Vorplatzes, sind der Besitz, die Einnahme oder die Weitergabe von Rauschgiften und Medikamenten die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verboten.

10.
Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke und Wertgegenstände, welche nicht beim Personal für die sichere Verwahrung abgegeben wurden, wird ausgeschlossen. Die Garderobe darf dann zwar auf eigene Verantwortung benutzt werden, ein Anspruch auf Haftung tritt aber nicht ein.

11.
Unsere Öffnungszeiten erfahren sie am Eingang, beim Personal sowie auf der Webseite www.schwerpunkt-glueck.de. Der Gast verpflichtet sich beim betreten des SCHWERPUNKT GLUECK Schwäbisch Hall, Getränke am Ende der Öffnungszeiten zügig auszutrinken oder gegebenenfalls stehen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, da wir als Betrieb sonst rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Getränke dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen.

12.
Die Besucher des SCHWERPUNKT GLUECK Schwäbisch Hall werden gebeten, sich beim Verlassen der Räumlichkeiten sowie auf dem Vorplatz leise zu verhalten. Eine Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft zu später oder früher Stunde sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Hausverbot oder Strafanzeige kann auch der belegt werden, der außerhalb des SCHWERPUNKT GLUECK für Ärger und Unmut sorgt. Grundsätzlich ist der Bereich vor dem SCHWERPUNKT GLUECK kein Platz zum Aufhalten, sondern nur für das betreten und Verlassen der Räumlichkeiten gedacht.

13.
Falls Sie mit dem PKW oder Motorrad angereist sind, bitten wir Sie zu beachten, dass Alkohol die Fahrtüchtigkeit extrem beeinträchtigen kann. Wenn sie sich nicht mehr fahrtüchtig fühlen, sind wir natürlich gerne bereit Ihnen ein Taxi zu rufen.

14.
Das Verteilen von Werbung wie Flyern und ähnlichem Material ist erst einmal ausschließlich dem Personal erlaubt. Wird ohne Erlaubnis Werbung vor oder in den Räumlichkeiten des SCHWERPUNKT GLUECK Schwäbisch Hall verteilt, wird der Aufwand für die Beseitigung und Reinigung dem jeweiligen Verursacher oder Veranstalter in Rechnung gestellt.

15.
Öffnungszeiten, Events und ähnliche Infos sind an den ausgehängten Hinweisen und auf unserem Internetauftritt www.schwerpunkt-glueck.de zu finden.

16.
Seit dem 1. August 2007 gilt in Baden-Württemberg in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen Einrichtungen ein Rauchverbot.
Zusatz: Am 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das Rauchverbot gekippt. Vorläufig ist nun eine Sonderregelung in Kraft, was es uns momentan bis auf weiteres ermöglicht bei einigen Veranstaltungen, bei denen der Eintritt ins SCHWERPUNKT GLUECK ausdrücklich nur über 18jährigen gestattet ist, in den Räumlichkeiten zu rauchen. Nur bei bei einer Kennzeichnung als RAUCHERGLUECK ist das rauchen erlaubt.

17.
Falls in Ausnahmen persönliche Daten erhoben werden, bei Verlosungen, Gutscheinen, Newslettern, etc. werden die Daten von uns sorgfältig unter Verschluss gehalten und werden ausschließlich für den angegebenen Zweck benutzt. Eine Weitergabe findet nicht statt. Für den Internetauftritt www.schwerpunkt-glueck.de gelten die rechtlichen Hinweise unter dem Punkt „Impressum“.

Wir wünschen ihnen einen gluecklichen Aufenthalt! Bei Fragen, Problemen und Anregungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Personal.
Ihr SCHWERPUNKT GLUECK-Team

Hier eine kleine Auswahl unsere Kooperationen:

Veranstalter:

Kulturbüro Schwäbisch Hall
Salsa Alegre
Yutango
Freiraum Schwäbisch Hall
Freilichtspiele Schwäbisch Hall
Freies Radio StHörfunk
Konzertkreis Triangel
Sonnenhof Schwäbisch Hall
AstA Campus Schwäbisch Hall
Big Band Schwäbisch Hall

Künstler, Ausstellungen & Performance:

Peter Ch. Beckert – Bergstenografie
Normen Stoll – nano lost &
Natalis Lorenz – nano lost
Plem Plem Kaufhaus, Heilbronn
Hans Kumpf – Jazzfotografien
Felix Stahl – Stahlwerk Visuals
Tentakelstolz & das Nibelungenblitzorchester
Agata Wisz – Collagen
Roland Gräter – Musikmarathon 2011
Sylvia Reich
Künstlergruppe Tausendgrün

Bands & Musiker:

Grand Malheur
Cris Cosmo
Elster Club
Marie and The RedCat
I’m In Love
G-M-Y-P
Carlos Reisch
Fugitiv Dancer
Sin Distancia
Jamaram

Djs:

Erasmus & Krieger
Heiko MSO
DJ Kriton
Meik Ramey
Lukas Aurel

Agenturen & Labels:

Stars & Heros, Berlin
Analogsoul, Leibzig
Playhouse, Berlin
4Etage Records, Stuttgart
Velocity Sounds